Herzlich Willkommen!

Liebe Träger der Eingliederungshilfe,

das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst vollständige und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir stehen als Leistungsträger und Leistungserbringer vor der Herausforderung die komplexen Neuregelungen in die Praxis einzuführen und umzusetzen. Egal ob großer oder kleiner Träger der Eingliederungshilfe, die Anforderungen betreffen alle. Damit nicht jedes Unternehmen mühsam diesen Weg alleine beschreiten muss, haben wir einen gemeinnützigen Verein gegründet, um eine zielgerichtete und effiziente Interessenvertretung sicherstellen zu können.

Es wird bezweckt, einen Zusammenschluss von Anbietern, Unternehmen und Assistenzkräften, die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes tätig sind, zu bilden.

Eine Aufgabe des Vereins ist es Leistungserbringer, die im Sinne des 9. Sozialgesetzbuches als Anbieter von Teilhabeleistungen tätig sind, umfänglich zu fördern und zu unterstützen.

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