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Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2017 und der Veränderung der gesetzlichen Grundlagen kam es im Bereich des “Ambulant betreuten Wohnens gem. §53 ff SGB XII” nicht nur zu einer Verschiebung in ein anderes Sozialgesetzbuch  – von SGB XII ins SGB IX – und zu einer veränderten Bezeichnung in “Ambulante Eingliederungshilfe” sondern auch zu einem inhaltlichen Paradigmenwechsel. Der Gesetzgeber spricht mittlerweile nicht mehr von Leistungen zum eigenständigen Wohnen sondern von Leistungen zum eigenständigen Leben.

Mit diesem Paradigmenwechsel erschien es notwendig, dass sich auch die Anbieter der ambulanten Eingliederungshilfe anders aufstellen und viele interne Strukturen in ihren Betrieben aber auch externe Strukturen in ihrem Netzwerk auf den Prüfstand stellten und modifizierten.

Der Arbeitskreis BeWo Sucht, in dem sich seit Anfang der 2000er viele Anbieter mit der Leistungsvereinbarung Sucht mit dem LVR, engagierten, wurde im Januar 2018 umbenannt in “Arbeitskreis ambulante Eingliederungshilfe Köln”.

Ende 2019 bildete sich aus dem Arbeitskreis heraus die Untergruppe „BTHG“. Hier ging es darum, sich theoretisch und praktisch mit neuen Anforderungen und Gegebenheiten des BTHG auseinanderzusetzen.

Als Anfang 2021 die ersten im Landesrahmenvertrag vorgesehenen Qualitätsüberprüfungen bei einzelnen Trägern stattfanden, wurde vielen Trägern klar, dass ein Zusammenschluss, der formal anders bewertet wird als ein Arbeitskreis mitsamt seiner BTHG-Gruppe, in Form eines eingetragenen und gemeinnnützigen Vereins mehr Durchsetzungskraft besitzt. Früh schon wurde von vielen Anbietern der Wunsch geäußert, sich als gemeinsame Interessensvertretung und als Forum für Austausch und gemeinsame Aktionen zusammenzuschließen. Engagierte Kollegen und Kolleginnen gründeten nach einem mehrmonatigen konzeptionellen Vorlauf und inhaltlicher Auseinandersetzung mit den erforderlichen sieben Gründungsmitgliedern am 16.9.2022 “TEhA e.V.” Das steht für “TeilhabeEingliederungshilfeAssistenz”.

TEhA e.V. ist im Vereinsregister des AG Kölns eingetragen und seit Juni 2023 als gemeinnützig anerkannt

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