BTHG Reformstufe 3

  • Einführung SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilferecht)
  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
  • Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung: Der Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro. Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen.
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